

Protokolle
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Protokoll der 1. VK-Sitzung vom 29.09.2022 |
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Protokoll der 2. VK-Sitzung vom 16.02.2023 |
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Protokoll der 3. VK-Sitzung vom 06.07.2023 |

Organisationskomitee
Markus Lienhard, Präsident
René Meier, Bau und Landwirtschaft
Gabriella Erzinger, Vereine und Gewerbe
René Lienhard, Weinbau
Tamara Hausammann, Finanzen und Homepage
Tobias Hausammann, Sicherheit und Verkehr
Daniela Maspoli, Sekretariat
Sandra Kamm, Dekoration
Markus Lobsiger, Kultur und Unterhaltung
Daniel Weiersmüller, Sponsoring und Medien

Richtlinien Ressort Vereine + Gewerbe
- Zur Teilnahme am Herbstfest sind alle Vereine, Klubs, Vereinigungen, Zusammenschlüsse, Gruppierungen (ohne politische) der Talschaft berechtigt.
- Die Art der Teilnahme (Wirtschaft, Attraktion etc.) unterliegt der Zustimmung des Organisationskomitees. Der Entscheid des OK ist nicht anfechtbar.
- Teilnehmende Vereinigungen sorgen selbst für den Platz bzw. die Örtlichkeit (Vereinbarung mit Vermieter).
- Mieten für Plätze und Örtlichkeiten sind vom mietenden Verein zu bezahlen. Das Organisationskomitee übernimmt keine Verantwortung / Haftung für Ansprüche von Vermietern.
- Vom OK wird eine Kollektiv-Versicherung abgeschlossen. Diese Haftpflichtversicherung für Betreiber und Besucher beinhaltet Leistungen im Falle von Tod oder Invalidität sowie eine Taggeldentschädigung.
- Die teilnehmenden Vereine verpflichten sich, die Sitzplatzgebühren und die Standpauschalen an das OK zu entrichten. Eine genaue Gebührenordung folgt.
- Der Einkauf sämtlicher Ess- und Trinkwaren ist Sache der mitwirkenden Vereine. Für Wein und Schaumweine sind die Winzer der Talschaft zu berücksichtigen.
- Für Getränke und Würste werden Höchstpreise durch das OK festgesetzt. Diese sind für alle teilnehmenden Vereine verbindlich. Spezielle Abweichungen müssen mit dem OK vereinbart werden.
- Attraktionen sind erlaubt und erwünscht. Es sind keine professionellen Markfahrer am Herbstfest zugelassen.
- Die Mitwirkenden sind angehalten, die notwendigen Angaben termingerecht mit den entsprechenden Formularen an das zuständige Ressort zu melden.
- Redaktionsschluss für den Festführer ist der 31. März 2023.
